Förderungen 2025 in Deutschland für Bauen, Sanieren und Energie

ARCHITECTURE

10/28/2025

Leitfaden für Eigentümer:innen und Bauträger – mit Geltungsbereichen, Zielgruppen und Kombinationshinweisen
Stand: Oktober 2025. Programme ändern sich laufend; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien von Bund, Ländern und Kommunen.

Was sind Förderungen – und warum gibt es sie?

Förderungen sind Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder steuerliche Vorteile, die Bau- und Energieprojekte bezahlbarer machen. Ziel ist es, Energie zu sparen, CO₂ zu senken, Wohnraum zu sichern und Barrieren abzubauen. Kurz: Der Staat unterstützt Vorhaben, die öffentlich sinnvoll sind.

Welche Förderungen behandeln wir hier? (Überblick)

Wir fokussieren bundesweit gültige Programme – leicht erklärt und mit klarer Einordnung:

  • BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude: Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster, Lüftung) und Sanierung zum Effizienzhaus.

  • Bundes-Heizungsförderung: Austausch fossiler Heizungen, v. a. Wärmepumpe plus Umfeldmaßnahmen.

  • Klimafreundlicher Neubau (KFN): Kredit für klimafreundliche Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude).

  • Energieberatung Wohngebäude (EBW/iSFP): Zuschuss zur professionellen Beratung.

  • Steuerliche Förderung (§ 35c EStG): Steuerermäßigung für energetische Sanierung an selbstgenutzten Wohngebäuden.

  • EEG/Photovoltaik und Mieterstrom: Einspeisevergütung, Mieterstromzuschlag, Balkonkraftwerke.

  • Barrierefreiheit und Einbruchschutz: Kredit „Altersgerecht Umbauen“, regionale Zuschüsse.

  • Denkmalschutz (Zuschuss und Steuer): Projektzuschüsse über Länder/Kommunen und steuerliche Begünstigungen.

Wichtig: Zusätzlich prüfen wir Landes- und Kommunalprogramme, da sie je nach Standort extra Vorteile bringen können.

Für wen ist dieser Artikel?

  • Eigentümer:innen (selbstnutzend oder vermietend)

  • Bauträger und Projektentwickler

  • WEG und MFH-Verwaltungen

  • Gewerbe/Nichtwohngebäude

Wir schreiben verständlich, ohne Fachjargon – und zeigen bei jedem Programm: Geltungsbereich, Zielgruppe, was wird gefördert, Kombinationsregeln.

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Die wichtigsten Programme im Detail (bundesweit)

1) BEG – Einzelmaßnahmen (EM)

Geltungsbereich: Deutschlandweit.
Für: Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand.
Typische Maßnahmen: Dämmung (Dach, Außenwand, Kellerdecke), Fenster/Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, Wärmepumpe (teils über Heizungsförderung), PV-/Stromspeicher in Verbindung mit Effizienzmaßnahmen je nach Richtlinie.
Wichtig: Technische Mindestanforderungen; häufig ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verpflichtend bzw. empfehlenswert.
Kombination: Mit Steuer (§ 35c) nicht doppelt für dieselbe Maßnahme; mit Landes-/Kommunalprogrammen möglich, sofern nicht ausgeschlossen.

2) BEG – Effizienzhaus/Effizienzgebäude (Sanierung als Gesamtsystem)

Geltungsbereich: Deutschlandweit.
Für: Wohn- und Nichtwohngebäude.
Förderlogik: Kredit mit Tilgungszuschuss abhängig von erreichter Effizienzhaus/-gebäudestufe (z. B. EH/EG 85, 70, 55, 40) und Nachhaltigkeits-/Erneuerbare-Energien-Optionen.
Pflicht: Energieeffizienz-Expert:in, Bilanzierung und Nachweise gem. BEG.

3) Bundes-Heizungsförderung (Bestand)

Geltungsbereich: Deutschlandweit.
Für: Bestandsgebäude (Wohn/Nichtwohn).
Förderfähig: Austausch fossiler Heizungen, Einbau klimafreundlicher Systeme (v. a. Wärmepumpen), Umfeldmaßnahmen (Hydraulischer Abgleich etc.).
Hinweis: Staffelungen/Boni (z. B. Einkommens-, Klimageschwindigkeits-, Effizienzbonus) – aktuelle Sätze bitte vor Antrag prüfen.

4) Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Geltungsbereich: Deutschlandweit.
Für: Neubau Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Kernkriterien: hohe Energieeffizienz (i. d. R. EH40-Anforderungsniveau), keine fossilen Heizungen, ggf. Nachhaltigkeitsklasse (NH) mit zusätzlichen Konditionen.
Form: zinsgünstiger Kredit; Nachweise über Energie-/Nachhaltigkeitszertifikate.

5) Energieberatung Wohngebäude (EBW)

Geltungsbereich: Deutschlandweit.
Für: Ein-/Zweifamilienhäuser, MFH.
Leistung: Geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und Beratung zu Förderkombinationen.
Nutzen: Häufig Voraussetzung bzw. erleichtert BEG-Anträge.

6) Steuerliche Förderung energetischer Sanierung – §35c EStG

Geltungsbereich: Deutschlandweit (für selbstgenutzte Wohngebäude).
Leistung: Steuerermäßigung auf begünstigte energetische Maßnahmen, Verteilung über drei Jahre.
Wichtig: Keine Doppelförderung mit Zuschüssen/Krediten für dieselbe Maßnahme; fachliche Bescheinigung erforderlich.

7) EEG/Photovoltaik und Mieterstrom

Geltungsbereich: Deutschlandweit (bundesrechtlich).
Bausteine: Einspeisevergütung (20 Jahre ab Inbetriebnahme), Direktvermarktung ab bestimmten Größen, Mieterstromzuschlag für PV auf MFH, Erleichterungen für Balkonkraftwerke.
Hinweis: Vergütungshöhen werden regelmäßig angepasst – Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist maßgeblich.

8) Barrierefreiheit und Einbruchschutz

Geltungsbereich: Deutschlandweit (Kreditprogramme), regionale Zuschüsse je nach Land/Kommunen.
Leistung: Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Barrierereduzierung), ergänzende Förderungen teils mit Budgets begrenzt.
Status: Zuschusslinien waren zuletzt zeitweise ausgeschöpft/pausiert – tagesaktuell prüfen.

9) Denkmalschutz – Zuschuss und Steuer

Geltungsbereich: Deutschlandweit, Antragstellung für Zuschüsse meist über Länder/Kommunen; Steuerbegünstigungen gelten bundeseinheitlich.
Leistung: Projektbezogene Zuschüsse (Substanzerhalt/Restaurierung); steuerliche AfA (§ 7i EStG für Vermietung) bzw. Sonderausgaben (§ 10f EStG für Eigennutzung).
Wichtig: Denkmalrechtliche Abstimmung vor Maßnahmen; Kumulationsregeln beachten.

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„Was gilt wo?“ – Matrix nach Projektfall

A) Wohnhaus-Sanierung (EFH/ZFH)

  • Primär: BEG-EM (Einzelmaßnahmen) bundesweit; alternativ/ergänzend § 35c EStG (selbstgenutzt).

  • Ergänzend: EBW/iSFP bundesweit; Heizungsförderung bundesweit.

  • Optional: Länder-/Kommunalboni (z. B. PV, Gründach, Regenwassermanagement) regional.

B) Mehrfamilienhaus (MFH – Sanierung)

  • Primär: BEG (EM oder Effizienzhaus-Sanierung) bundesweit.

  • Ergänzend: Mieterstrom bundesweit; Länder-/Kommunalkredite regional.

  • Hinweis: Antragstellung oft durch WEG/Bestandshalter; Verteilung der Fördervorteile beachten.

C) Neubau – Klimafreundlicher Neubau (KFN)

  • Primär: KFN-Kredit bundesweit (Wohn- und Nichtwohngebäude).

  • Ergänzend: Länderförderbanken (zinsverbilligte Darlehen) regional; Kommunen (z. B. Grundstücksvergaben mit Nachhaltigkeitsboni) regional.

  • Hinweis: NH-Klasse/Nachhaltigkeitszertifizierung früh einplanen.

D) Denkmal (Sanierung, Umnutzung)

  • Primär: Denkmalschutz-Zuschüsse über Länder/Kommunen (regional), steuerliche AfA bundesweit.

  • Ergänzend: BEG-EM für energiebezogene Maßnahmen bundesweit (kompatible Lösungen mit Denkmalschutz).

  • Hinweis: Frühzeitige Abstimmung mit Denkmalschutzbehörde.

E) Nichtwohngebäude (Gewerbe, Büro, soziale Infrastruktur)

  • Primär: BEG (EM/Effizienzgebäude) bundesweit, KFN-Neubau bundesweit.

  • Ergänzend: Länderprogramme (Investitionsbanken) regional, ggf. Bundes-/EU-Sonderaufrufe (z. B. Klimaanpassung).

  • Hinweis: Andere Branchenprogramme (KMU, Digitalisierung, Ladeinfrastruktur) können andocken – projektspezifisch prüfen.

Kombinieren – aber richtig

  • Zuschuss vs. Kredit vs. Steuer: Für dieselbe Maßnahme ist eine Doppelförderung i. d. R. ausgeschlossen. Wir priorisieren die Variante mit dem besten Effekt nach Steuern.

  • Reihenfolge und Fristen: Viele Zuschüsse müssen vor Vorhabensbeginn beantragt werden; Kredite häufig vor Vertragsabschluss.

  • Nachweise: Technische Mindestanforderungen, Energie-/Nachhaltigkeitsnachweise, Fachunternehmererklärungen, Denkmalschutzgenehmigungen etc.

  • Rollen: Häufig Pflicht/Empfehlung: Energieeffizienz-Expert:in (Energieberater:innenliste).

So laufen wir in der Praxis vor

  1. Projekt-Check (Bestand/Neubau, Wohn-/Nichtwohn, Denkmalschutzstatus, Eigentumsform).

  2. Förderstrategie (Bund immer prüfen; Land/Kommunen abhängig vom Standort).

  3. Entwurf und Nachweise (Effizienzhausstufe, Anlagentechnik, PV/Mieterstrom, Barrierefreiheit).

  4. Antragsfahrplan (Wer stellt was wann? – inkl. Vorhabensbeginn-Regeln).

  5. Umsetzung und Verwendungsnachweis (Baubegleitung, Dokumentation, Abrechnung).

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FAQ

Gilt das bundesweit?

Ja, die Bundesprogramme gelten in ganz Deutschland; Länder-/Kommunalprogramme gelten nur regional.

Können wir Programme kombinieren?

Ja, aber keine Doppel­förderung für dieselbe Maßnahme; Kombination unterschiedlicher Bausteine (z. B. BEG + Länder-Darlehen) ist oft möglich.

Brauchen wir eine:n Energieeffizienz-Expert:in?

In vielen BEG-/KFN-Konstellationen Pflicht; wir binden diese Rolle früh ein.

Denkmal – was ist wichtig?

Frühzeitige Abstimmung, dokumentierte denkmalgerechte Ausführung, steuerliche/förderrechtliche Kumulationsregeln beachten.

Wir entwickeln für Ihr Projekt eine maßgeschneiderte Fördermatrix (bundesweit gültig, regional ergänzt) inkl. Antragsreihenfolge.

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