Was kann ich genehmigungsfrei bauen? (NRW, 2025)

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10/21/2025

Einige Bauvorhaben sind in NRW verfahrensfrei – also ohne Baugenehmigungsverfahren möglich. Trotzdem gelten Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit, Bauplanungsrecht (Bebauungsplan) sowie Denkmal- und Gestaltungssatzungen immer. Wir erklären, was „genehmigungsfrei“ bedeutet, zeigen typische Beispiele nach BauO NRW (§ 62) und geben eine klare Checkliste, damit ihr sicher plant.

Inhalt

Was bedeutet „genehmigungsfrei“?

Genehmigungsfrei vs. Genehmigungsfreistellung

Typische verfahrensfreie Vorhaben in NRW (mit Bedingungen)

Checkliste: So prüfen wir euren konkreten Fall

Häufige Stolpersteine

FAQ – kurz und klar

Warum mit uns?

Was bedeutet „genehmigungsfrei“?

„Genehmigungsfrei“ (korrekt: verfahrensfrei) heißt: Für bestimmte, in der Bauordnung benannte Maßnahmen ist kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Aber: alle öffentlich‑rechtlichen Vorschriften sind einzuhalten – insbesondere Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit/Statik, Bauplanungsrecht (BauGB/Bebauungsplan), Stellplatznachweise, Immissionsschutz sowie Denkmal- und Gestaltungssatzungen. Genehmigungsfreiheit ist keine Freikarte, sondern spart nur den formellen Antrag.

Hinweis: Die konkrete Ausgestaltung variiert je Bundesland. Dieser Artikel fokussiert Nordrhein‑Westfalen (BauO NRW 2018, § 62, Stand 2025). In anderen Ländern bitte die jeweilige Landesbauordnung prüfen.

Genehmigungsfrei vs. Genehmigungsfreistellung

Verfahrensfrei (§ 62 BauO NRW): Katalog kleinerer Maßnahmen, die ohne Verfahren zulässig sind – unter Bedingungen.

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW): Wohngebäude im qualifizierten Bebauungsplan können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung erstellt werden; die Gemeinde wird nur freigestellt informiert und kann innerhalb einer Frist die Durchführung eines Verfahrens verlangen.

Typische verfahrensfreie Vorhaben in NRW (mit Bedingungen)

Wichtig: Die folgenden Beispiele sind praxisorientiert zusammengefasst. Entscheidend sind Größe, Höhe, Abstand, Lage (Innen-/Außenbereich) und ob Sonderrechte (z. B. Denkmalschutz, Gestaltungs- oder Erhaltungssatzung) gelten. Im Zweifel prüfen wir das für euch individuell.

Gebäude und Nebenanlagen

  • Kleine Gebäude bis 75 m³ Brutto‑Rauminhalt (z. B. Gartenhaus), ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten; im Außenbereich in der Regel nur land-/forstwirtschaftlich zulässig.

  • Garagen/Carports (inkl. überdachter Stellplätze) bis 30 m² Grundfläche und 3,0 m mittlere Wandhöhe; nicht im Außenbereich.

  • Terrassen- und Balkonüberdachungen bis 30 m² und ≤ 4,50 m Tiefe; Balkonverglasungen unter Beachtung des Brandschutzes.

  • Wintergärten (unbeheizt) bis 30 m² an Gebäudeklasse 1–3; ≥ 3 m Abstand zur Nachbargrenze einhalten. Beheizte Wintergärten sind in der Regel genehmigungspflichtig.

  • Dachgauben/Dachaufbauten: verfahrensfrei nur, wenn örtliche Satzung/Bebauungsplan Anzahl/Größe/Anordnung regelt und eine statische Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Sonst regelmäßig genehmigungspflichtig.

Energie und Technik

  • Solaranlagen (PV/Solarthermie) in/auf/an Dach- und Außenwandflächen (außer Hochhäusern) verfahrensfrei; freistehend bis 3 m Höhe und ≤ 100 m² Grundfläche.

  • Wärmepumpen-Außengeräte verfahrensfrei; Abstände/Schallschutz nach Nachbarrecht/TA Lärm beachten – ggf. Abweichung möglich.

Außenanlagen und Einfriedungen

  • Einfriedungen/Mauern/Zäune bis 2,0 m Höhe (außer Außenbereich). PV-Module im Zaun sind unter Bedingungen mitumfasst.

  • Stellplätze (nicht überdacht) für PKW/Motorräder bis 100 m².

  • Schwimmbecken/Pool bis 100 m³ Wasserinhalt; im Außenbereich nur als Nebenanlage ≤ 50 m zum Gebäude mit Aufenthaltsräumen.

Innen und Fassade

  • Geringfügige Änderungen an tragenden/aussteifenden Bauteilen in kleinen Gebäudeklassen mit schriftlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung einer berechtigten Person (Statik). Umfangreiche Eingriffe bleiben genehmigungspflichtig.

  • Instandhaltung und übliche Fassaden-/Dacharbeiten (Anstrich, Verputz, Austausch Fenster/Türen/Bekleidungen), sofern keine Gestaltungssatzung/Denkmalschutz entgegensteht.

Immer prüfen: Planungsrecht (Bebauungsplan), Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit, Entwässerung/Versickerung, Nachbarrecht, Satzungen, Denkmalschutz.

Checkliste: So prüfen wir euren konkreten Fall

  • Lage und Planungsrecht: Innen-/Außenbereich? Gilt ein qualifizierter Bebauungsplan? Sondergebiete?

  • Parameter abgleichen: Grundfläche, Höhe, Tiefe, Rauminhalt, Grenzabstände – passt das ins verfahrensfreie Raster?

  • Satzungen und Denkmalschutz: Gestaltung/Erhaltung, Werbeanlagen, Erschließung – gibt es Einschränkungen?

  • Abstandsflächen und Nachbarrecht: Mindestabstände, Grenzgaragen, Sichtdreiecke an Einfahrten.

  • Technische Nachweise: Standsicherheit (Unbedenklichkeitsbescheinigung), Brandschutz, Schallschutz (Wärmepumpe), Entwässerung.

  • Abweichung/Befreiung prüfen: Wenn ein Kriterium knapp verfehlt wird: Abweichung nach BauO NRW/Befreiung nach § 31 BauGB statt kompletter Genehmigung?

  • Dokumentation: Kurzes Verfahrensfrei‑Memo für eure Unterlagen + Abstimmung mit der Bauaufsicht bei Zweifelsfällen.

Häufige Stolpersteine

  • „Genehmigungsfrei = frei von Regeln“ – falsch. Vorschriften gelten vollumfänglich.

  • Außenbereich (§ 35 BauGB): Viele Erleichterungen greifen dort nicht oder nur eingeschränkt.

  • Gestaltungssatzung/Denkmalschutz: Kann verfahrensfreie Fassadenänderungen ausnehmen.

  • Schallschutz Wärmepumpe: Nachbarschaftskonflikte vermeiden - Schallschutzgutachten/Herstellerdaten berücksichtigen.

  • Bebauungsplan kollidiert: Bei Überschreitung von Baugrenzen, Dachformen etc. rechtzeitig Befreiung prüfen.

FAQ – kurz und klar

Gilt genehmigungsfrei auch ohne Statik/Brandschutz?

Nein. Technische und planungsrechtliche Anforderungen gelten immer.

Sind die m²/m³‑Grenzen überall gleich?

Nein. Jedes Bundesland hat eigene Kataloge. Dieser Artikel bezieht sich auf NRW.

Brauchen wir die Zustimmung der Nachbarn?

Nur wenn rechtlich erforderlich (z. B. Abweichungen/Abstandsflächen). Praktisch empfehlen wir immer eine frühzeitige Abstimmung.

PV im Zaun – geht das?

In NRW sind Einfriedungen bis 2,0 m verfahrensfrei; integrierte PV‑Module können darunter fallen, wenn übrige Vorschriften eingehalten werden.

Warum mit uns?

Wir sind euer Architekturbüro für schnelle, verlässliche Klärung: Wir prüfen euer Vorhaben auf Verfahrensfreiheit, dokumentieren die Ergebnisse und übernehmen auf Wunsch die Abstimmung mit der Bauaufsicht – sodass ihr sicher startet und später keine bösen Überraschungen erlebt.

Jetzt kostenlosen Erstcheck anfragen – wir melden uns mit einer konkreten Einschätzung.